Ein Gastbeitrag von Isabel Frankenberg (Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.)
Das sogenannte „Influencer-Marketing“ gewinnt an immer größerer Bedeutung. Da es sich hierbei jedoch um eine Form der Werbung handelt, müssen einige Regelungen und Vorschriften beachtet werden. Andernfalls erwartet die Social-Media-Prominenz hohe Strafen. Welche das sind und was es mit dem Influencer-Marketing auf sich hat, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg
Früher reichte es aus, die Vorteile eines Produktes oder einer Marke herauszustellen, um den Verkaufserfolg zu gewährleisten. Doch seit Aufkommen der sozialen Netzwerke und den damit verbundenen Möglichkeiten, müssen Unternehmen immer häufiger auf sogenannte „Influencer“ zurückgreifen, welche ein Produkt auf ihrem privaten Social-Media-Account bewerben. Demnach werden die Influencer zu Markenbotschaftern für die Unternehmen.
Der Begriff leitet sich vom englischen Verb „to influence“ ab und bedeutet so viel wie „beeinflussen“. Bei den sogenannten „Influencern“ handelt es sich um Personen des öffentlichen Lebens, wie Politiker, Schauspieler, Sportler, Blogger oder YouTuber. Sie zeichnen sich durch eine hohe Anzahl an Followern und eine damit verbundene große Reichweite aus. Diese ermöglicht es ihnen, eine Vielzahl von Personen zu erreichen und diese zu beeinflussen. Da die Influencer einen Großteil ihres Privatlebens mit der Öffentlichkeit teilen, wirken sie auf ihre Follower authentisch und glaubwürdig, also wie Stars zum Anfassen. Die Fans eifern der Social-Media-Prominenz nach, wollen die gleiche Kleidung tragen und die gleichen Produkte nutzen.
Dieses Potential haben auch Unternehmen erkannt, so dass sie die Influencer gezielt für das Bewerben ihrer Produkte bezahlen. Daraus hat sich das sogenannte „Influencer-Marketing“ entwickelt, welches heutzutage als Marketingmethode der Zukunft gilt. Übergeordnetes Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad des Unternehmens, der Marke oder des Produktes zu steigern.
Da es sich jedoch auch hierbei um eine Art der Werbung handelt, müssen einige Gesetze beachtet werden. Die vom Unternehmen gesponserten Beiträge müssen demnach klar als solche erkennbar sein, andernfalls handelt es sich um eine Verschleierung der Werbung, also um Schleichwerbung. Diese ist laut Vorschriften, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG) in Deutschland verboten und kann eine Strafe von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz. Zudem können andere Wettbewerber im Falle einer Rechtsverletzung weitere Ansprüche geltend machen, wie den auf Auskunft, Unterlassung oder Schadensersatz.
Deutlich höhere Strafen hat eine Kunst-Urheberrechtsverletzung zur Folge. Diese kann neben einer Geldstrafe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Auf ganze fünf Jahre erhöht sich die Freiheitsstrafe, wenn es sich um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt. Neben den allgemeinen Vorschriften zur Werbung und zum Urheberrecht sollten zudem die Nutzungsbedingungen der jeweiligen sozialen Plattformen beachtet werden. Bei einem Verstoß gegen die Richtlinien, kann der Betreiber der Webseite eine Schließung des rechtsverletzenden Kontos veranlassen.
Weitere Informationen zum Thema „Strafen für Influencer“ erhalten Sie unter www.urheberrecht.de.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.
Jetzt hier mehr zum Thema Influencer lesen: „Influencer-Marketing. Fluch oder Segen?“